Kompetenz

für Wohnungseigentumsverwaltung



Mieterwechsel

Bitte füllen Sie die folgenden Felder aus und klicken Sie anschliesend auf Absenden. Wir bitten um Verständnis, dass die Mitteilung nur von Eigentümern erfolgen kann.

Zwischenablesung für Heizung und Warmwasser:


1. Entweder Sie lesen die Werte selbst ab und teilen uns diese schriftlich mit, am besten von Vor- und Nachmieter bestätigt.

2. Sie verständigen rechtzeitig zum Wechseltermin die Heizkostenfirma. Die Kosten trägt der Eigentümer! Welcher Heizkostendienst für Sie zuständig ist finden Sie unter "Mieterwechsel / Zwischenablesung". Angaben zu Liegenschaft und Nutzerkennung finden Sie auf Ihrer Heizkostenabrechnung.

3. Ohne Ablesung werden die Kosten nach Heizkostenverordnung verteilt.

4. Sollten Funkzähler eingebaut sein, müssen Sie die Zähler nicht ablesen.